Für Abteilungsmitglieder des Jahrgangs 2011/2012 bietet die Basketballabteilung, ab dem 03.05.2022, ein zusätzliches Fördertraining an. Eingeladen sind engagierte und leistungsbereite Kinder, auch Anfänger*innen im Basketball, um ihre Kenntnisse im Basketball auszubauen und zu fördern.
Das Training findet unter der Leitung von Rudi Walther, an den hier angegebenen Trainingstagen, statt. Es startet im Mai erst mal als Pilotprojekt, danach erfolgt eine Einteilung und Terminabsprache mit den Spieler*innen bis zu den Sommerferien.
Jedes Kind darf 1 x pro Woche am Fördertraining in der Halle teilnehmen, um eine sinvolle Gruppengröße pro Training zu erreichen.
Trainingstage: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Eichwaldhalle 2
Trainingsdauer ca. 60 Minuten. Trainingsende ca. 15.15 Uhr.
Anmeldung an den Trainingstagen im Mai, jeweils um 14.00 Uhr
Die neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen tritt am 2. April in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.
Trainingsteilnahme und Ligaspielbetrieb
Bitte verhaltet Euch weiterhin "fair" und beachtet folgendes:
Das Betreten der Sportstätten, um am Training oder Ligaspiel teilzunehmen, sollte nur stattfinden, wenn man gesund ist und keine Krankheitssymptome aufweist.
Bitte bleibt der Halle fern, wenn ihr mit einer Person Kontakt hattet, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.
Bitte führt weiterhin regelmäßig Corona-Schnelltests durch, sei es mit einem Selbsttest oder bei einem Bürgertest.
Das "freiwillige" Tragen einer Maske bei Kontakt < 1,5 m, bei Gesprächen oder als Zuschauer ist empfohlen.
Nachtrag 01.03.2022: Der Mx6 Übungsbtrieb startet wieder ab dem 08.03.2022
Liebe alle,
die aktuelle Lage, gerade in den Kindertagesstätten, bei denen die Zahl der Infektionen steigt, veranlasst uns dazu, den Sport in diesen Alters-Gruppen auszusetzen. Eine kurze Abstimmung untereinander hat ergeben, dass wir so verfahren sollten:
Aufgrund der aktuellen Situation findet voraussichtlich bis einschließlich 28.02.2022 kein Übungsbetrieb für unter 6 -jährige statt.
Das betrifft also alle, die nicht regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Aus diesem Anlass gelten neue Regeln, um die Eichwaldhalle zu Betreten und am Training oder Ligaspielbetrieb teilnehmen zu können:
Der Zutritt zu den Turnhallen erfolgt derzeit nur in Form der 2G-Plus-Regelung. Diese besagt, dass nur geimpfte oder genesene Personen mit einem zusätzlichen Testnachweis (kein Selbsttest zuhause möglich) die Turnhallen betreten dürfen.
Ligaspiel- und Trainingsbetrieb: Bitte nutzt das Angebot der offiziellen Testcenter.
Trainingsbetrieb-Ausnahmen: Zutritt mit Selbsttest nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Coach. Der Selbsttest ist unter Aufsicht durch den Coach oder eine durch diesen/r benannten Person vor Ort möglich.
Weiterhin besteht – außer bei der Sportausübung – Maskenpflicht.
Ausnahmen: Unter die 2G-Plus-Regelungen fallen nicht …
… Kinder unter 6 Jahren. (Diese sind von der Testpflicht befreit)
... Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die ein Testheft besitzen
… Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
… (ehrenamtlich) Beschäftigte
Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G-Plus-Regelung.Die Basketballabteilung hat in Ihrem Hygienekonzept die Zuschauerzahl auf 15 pro Team (inkl. Kinder und Jugendliche) begrenzt.
Auch hier besteht Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Abstands gemäß des Hygienekonzeptes.
Hinweis: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, wenn Zugangsregeln nach 2G-Plus gelten.
Die Anwendung dieser Hotspot-Regeln endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, ab dem nächsten Tag. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gibt auf seiner Homepage die jeweiligen Tage bekannt, ab dem die Regelungen für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Anwendung findet und ab dem die Anwendung endet.